1. Kommen Sie in unsere
Sprechstunde, wo Sie in die
Liste der Gartenbewerber aufgenommen werden, nachdem Sie sich ausgewiesen und unsere Datenschutzerklärung unterschrieben haben.
2. Ist ein Garten verfügbar und entspricht er Ihren Vorgaben, wird er Ihnen zur Übernahme angeboten.
3. Sagt der Garten Ihnen zu, wird
der Vorstand (und nur er ist dazu berechtigt!) einen
Pachtvertrag mit Ihnen abschließen.
4. Dies setzt voraus, dass Sie Mitglied des Vereins sind. Dazu muss eine
Aufnahmegebühr entrichtet werden.
Wichtiger Hinweis: Mit seiner Kündigung verliert der Vorpächter alle Rechte an seinem Garten und kann von Ihnen als Nachpächter kein Geld verlangen! (Ausnahme: Sie übernehmen vom Vorpächter Gartengeräte und zahlen ihm dafür eine Abstandssumme, die Sie mit ihm frei aushandeln.)
5. Die Laube und die Pflanzen im Garten übernehmen Sie vom Vorpächter gegen eine angemessene Entschädigung aufgrund einer
Wertermittlung einer eigens geschulten Fachkraft der Stadt Köln.
Wir freuen uns auf Sie als unseren neuen Gartenfreund!